Recht auf Muttersprache

Art. 19 des derzeitigen Autonomiestatutes gibt uns das Recht auf Unterricht in deutscher Sprache. Dies darf nicht durch CLIL und andere Experimente gekürzt bzw. aufgeweicht werden! Wenn schon, sollte der Italienisch-Unterricht endlich den modernen Erfordernissen angepasst werden. Denn es gilt, die Muttersprache zu festigen, ehe man Fremdsprachen erlernt. Das ist für eine Minderheit von existentieller Bedeutung. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Schüler im Unterricht gezielt auf die Zweisprachigkeitsprüfung vorbereitet würden.

Daher keine Experimente mit der deutschen Schule, sondern zielgerichtete Verbesserung des Italienischunterrichtes bei Beibehaltung des Rechtes auf muttersprachlichen Unterricht!

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Diplom Informatiker, TU Wien, Referent Gemeinde Percha (SVP)