PROPORZSYSTEM

DAS PROPORZSYSTEM MUSS AUCH INS NEUE AUTONOMIESTATUT

Der Vorschlag von Senator Francesco Palermo (zeitweilige Aussetzung des Proporzes) ist eindeutig abzulehnen! Das 1972er Statut sieht hinsichtlich des ethnischen Proporzes vor, dass z.B. die Stellenpläne in der öffentlichen Verwaltung den Bürgern jeder der drei Sprachgruppen vorbehalten sind, und zwar im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen, wie sie aus den bei der amtlichen Volkszählung abgegebenen Zugehörigkeitserklärung hervorgeht (Art. 89 Abs. 3).

Mit dem Proporz wird aber nicht „nur“ eine Gleichberechtigung bei der Stellenvergabe im öffentlichen Dienst gewährleistet, sondern auch bei der Inanspruchnahme gewisser Leistungen (z.B. bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln) kommt der Proporz zum Einsatz. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen.

Das Proporzsystem zählt somit zu den Säulen der Autonomie und verhindert die Unterwanderung der ethischen Minderheit. Deshalb darf der Proporz nicht abgeschafft (oder zeitweilig ausgesetzt) werden! Stattdessen sollte vielmehr überlegt werden, ob es nicht sinnvoll wäre, den Proporz (z.B. bei der Stellenvergabe auf Staatsstellen) auszuweiten.

Auf alle Fälle gehört der ethnische Proporz aber auch ins neue Autonomiestatut. Er dient schließlich nicht „nur“ zum Schutz der deutschen, sondern auch zum Schutz der italienischen und ladinischen Sprachgruppe.

 

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