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Struktur des Abschlussdokuments festgelegt

Vorschlag wird am 16. Juni im Konvent präsentiert. Übergabe am 22. September im Südtiroler Landtag. Präambel und Kultur wurden diskutiert.

Der Konvent der 33 geht in die Schlussphase und das Präsidium hat einen konkreten Vorschlag für die Struktur des Enddokuments präsentiert. Für die nächste Sitzung am 16. Juni soll ein Vorschlag des Enddokuments, das von den Juristen Esther Happacher, Renate von Guggenberg und Roberto Toniatti erarbeitet wurde, präsentiert werden.

Sie erhielten vom Präsidium des Konvents der 33 den Auftrag die vorherrschenden Positionen, die in den Diskussionen im Konvent der 33 zum Ausdruck kamen, zusammenzufassen. Der Konvent der 33 widmet der Diskussion zu diesem Dokument die nächste Sitzung. In der Folge wird überprüft, ob zu den einzelnen Makrothemen ein Konsens vorherrscht oder nicht.

Sollte bei gewissen Themen kein Konsens vorherrschen steht es jedem Mitglied des Konvents der 33 frei, binnen 27. Juni dem Präsidium seine Minderheitenposition bzw. einen alternativen Vorschlag zum jeweiligen Themenfeld zuzusenden. Die Minderheitenpositionen sollen dieselbe Gliederung des Abschlussdokumentes aufweisen und sich auf dessen Inhalt, inklusive der Themen und Unterthemen beziehen. Sie sind Teil des Enddokuments des Konvents der 33. Um trotzdem mit einer Stimme zu sprechen, schlug das Präsidium vor, dass im Enddokument keine Namen unter den einzelnen Minderheitenpositionen aufscheinen sollen.

Die Arbeiten des Konvents der 33 werden am 30. Juni abgeschlossen. Über die Sommermonate wird das Dokument redigiert und in die drei Landessprachen übersetzt.

Am 22. September 2017 wird eine Abschlussveranstaltung des Autonomiekonvents im Südtiroler Landtag stattfinden. Dort werden die Enddokumente des Konvents der 33 und des Forums der 100 offiziell vorgestellt und an den Südtiroler Landtag übergeben. Im Anschluss wird das Dokument des Konvents der 33, wie im Landesgesetz vorgesehen, auch an den Trentiner Landtag und Regionalrat versendet.

Bei der Sitzung wurde auch die Diskussion zur Präambel abgeschlossen. Der Verweis auf das Recht der Selbstbestimmung und der Verweis auf die christlich-jüdischen Wurzeln sorgten für Diskussion.

Ebenso wurde über das Thema Kultur diskutiert. Die primäre Zuständigkeit in kulturellen Angelegenheiten sei ein Grundpfeiler dieser Autonomie und für die gesamte Bevölkerung Südtirols grundlegend. Dabei komme dem Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten, der Pflege der inneren kulturellen Vielfalt und der Offenheit gegenüber anderen Kulturen eine besondere Bedeutung zu. Kulturelles Bewusstsein und kulturelles Schaffen sei in unterschiedlichen Formen zu unterstützen und könnte in diesem Sinne auch als Verweis im Autonomiestatut Eingang finden. Besonders hervorgehoben wurde das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt und Südtirols differenziertes Vereinswesen.

Die Diskussion ist in Kürze auf www.konvent.bz.it nachzulesen. Die nächste Sitzung des Konvents der 33 findet am 16. Juni 2017 an der EURAC statt.